Energieausweis

Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, zur Pflicht geworden.

Auf kurz oder lang müssen deshalb Vermieter oder Verkäufer den gesetzlichen Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachkommen und ihren Mietern bzw. Käufern bei Neuvermietung oder Verkauf zukünftig einen Energieausweis vorlegen.

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift erweitere ich deshalb das Leistungsangebot meines Büros und biete Ihnen in Kooperation mit Energieberatern die Ausstellung von Energiesausweisen für Wohngebäude an.

Qualifizierte Energieberatung

Alle Energieberater, die mit mir zusammenarbeiten, sind nach §21 EnEV 2014 ausstellungsberechtigt.

Der Energieausweis wird im vereinfachten Berechnungsverfahren rechtssicher sowie zeitnah erstellt und von einem nach §21 EnEV 2014 zugelassenen Energieberater berechnet, erzeugt und unterzeichnet.

Der Energieausweis besitzt eine hohe Aussagekraft, da er im Gegensatz zu Onlinebestellungen auf einer fachmännischen Datenerfassung mit zusätzlicher Plausibilisierung durch den ausstellungsberechtigten Energieberater beruht.

Das Objekt wird von uns besichtigt und nicht durch Ferndiagnostik beurteilt, wie es leider teilweise auf dem Markt angeboten wird.

Energiepass (Kosten)

Das Pauschalhonorar beträgt 169,00 bis 299,00 EUR (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) je nach Art des Ausweises.

In Verbindung mit der Beauftragung eines Verkehrswertgutachten oder einer Kaufpreisprüfung ermäßigt sich das Honorar auf 152,00 bis 284,00 EUR einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Hinweis:

Der erstellte Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. Er erfüllt kostengünstig die gesetzlichen Anforderungen, die bei Verkauf oder Neuvermietung gemäß der EnEV gefordert werden. Jährlich erstellen wir ca. 200 Energieausweise.

Zertifizierungsnachweis

Energieausweis