Qualifikation
- Das Sachverständigenwesen
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland
nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“
nennen, sofern er nicht gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs
verstößt, indem er die Bezeichnung zum Beispiel irreführend
verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende
Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis
nicht nachge-
wiesen werden können.
Es gibt in Deutschland mehrere verschiedene Qualifizierungssysteme von denen zwei den Nachweis einer besonderen Sachkunde und Berufserfahrung erfordern.
- 1. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt durch die IHK oder auch durch Ingenieur- bzw. Architektenkammern und ist traditionell die höchste Qualifikation als Sachverständiger in Deutschland. Im Zuge der Globalisierung und mit steigendem Bedarf an der Qualitätssicherung haben sich die Bestellvoraussetzungen und die Überwachung der öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen der internationalen Norm der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 angepasst.
In wenigen Ausnahmen ist ein Gutachten eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen vorgeschrieben.
- 2. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ver-
gleichsweise
jung gegenüber der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
und erst im Jahr 2003 als weltweite und auch deutsche Norm in
der heute gültigen Form entwickelt worden. Die Globalisierung
der Märkte machte die Schaffung einheitlicher weltweit
anerkannter Standards notwendig.
Die Zertifizierung erfolgt durch eine private Zertifizierungs-
stelle,
die optimalerweise von der Trägergemeinschaft für
Akkreditierung (TGA) akkreditiert und überwacht wird. Die
Zertifizierung ist auf 5 Jahre befristet, während der Laufzeit
ist eine regelmäßige jährliche Weiterbildung
vorgeschrie-
ben, ebenso der Abschluß einer entsprechenden
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Durch Arbeitsproben wird die Qualität der Gutachten ebenfalls kontrolliert.
Für die Rezertifizierung nach 5 Jahren ist eine erneute
Sachkundeprüfung abzulegen.
Die Regelungen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung sind mittlerweise nahezu identisch, so dass von einer vergleichbaren Qualität der Sachverständigenleistungen der Sachverständigen aus den beiden in Deutschland vorherrschenden Qualitätssicherungssystemen ausgegangen werden kann.
Zertifizierungsnachweis
[SPRENGNETTER Immobilienbewertung]
Anerkennungen:
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Trägergemeinschaft
für Akkreditierung GmbH (TGA) im Deutschen Akkreditierungsrat
(DAR)
Am 23.04.2001 hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
die Deutsche Bundesbank und den Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. schriftlich darauf hingewiesen,
dass die Zertifizierungsvoraussetzungen von Sprengnetter Zertifizierung
(vormals WF-Zert) als Maßstab für die Beurteilung
der fachlichen Eignung eines Gutachters für den Grundstücksmarkt
ebenso geeignet sind, wie beispielsweise die Zertifizierungsvoraussetzungen
von Hyp Zert.
Die Deutsche Bundesbank wurde aufgefordert, die
Landeszentralbanken darüber in Kenntnis zu setzen. Dem
Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisen-
banken wurde
vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nahegelegt, eine
von ihm herausgegebene Richtlinie zur einheitlichen Wertermittlungsanweisung
des genossenschaftlichen Finanzverbundes für das Realkreditgeschäft
im Punkt "Sachverständigenquali-
fikation" zu überarbeiten
und an dieser Stelle auch die Zertifizierungsvoraussetzungen
von Sprengnetter Zertifi-
zierung (vormals WF-Zert) als geeignet
zu erklären.
Die Zertifizierungsvoraussetzungen von Sprengnetter Zertifizierung (vormals WF-Zert) wurden aufgrund der vorgenannten Aktivitäten vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nunmehr als Eignungsvoraussetzungen für die Wertermittlung der öffentlichen und privaten Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Vergabe von Großkrediten nach den Richtlinien des § 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 KWG anerkannt.

Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der
Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Immo-
biliengutachten
zertifizierter Immobilien-Sachverständiger […]durch die
Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert.
