Energieausweis
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, zur Pflicht geworden.
Auf kurz oder lang müssen deshalb Vermieter oder Verkäufer den gesetzlichen Auflagen der
Energieeinspar-
verordnung (EnEV) nachkommen und ihren Mietern
bzw. Käufern bei Neuvermietung oder Verkauf zukünftig
einen Energieausweis vorlegen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift erweitere ich deshalb das Leistungsangebot meines Büros und biete Ihnen in Kooperation mit Energieberatern die Ausstellung von Energiesausweisen für Wohngebäude an.
qualifizierte Energieberatung
Alle Energieberater, die mit mir zusammenarbeiten, sind nach §21 EnEV 2009 ausstellungsberechtigt.
Der Energieausweis wird im vereinfachten Berechnungs-
verfahren
rechtssicher sowie zeitnah erstellt und von einem nach §21 EnEV
2009 zugelassenen Energieberater berechnet, erzeugt und unterzeichnet.
Der Energieausweis besitzt eine hohe Aussagekraft, da er im
Gegensatz zu Onlinebestellungen auf einer fachmännischen
Datenerfassung mit zusätzlicher Plau-
sibilisierung durch
den ausstellungsberechtigten Ener-
gieberater beruht.
Das Objekt wird von uns besichtigt und nicht durch Ferndiagnostik beurteilt,
wie es leider teilweise auf dem Markt angeboten wird.
Energiepass Kosten
Das Pauschalhonorar beträgt 99,00 bis 299,00 EUR (einschließlich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer) je nach Art des Ausweises.
In Verbindung mit der Beauftragung eines Verkehrswertgut-
achten
oder einer Kaufpreisprüfung ermäßigt sich das Honorar auf 79,00 bis 199,00 EUR einschließlich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Hinweis:
Der erstellte Energieausweis ersetzt keine Energie-
beratung.
Er erfüllt kostengünstig die gesetzlichen
Anforderungen, die bei Verkauf oder Neuvermietung gemäß
der EnEV gefordert werden.
Zertifizierungsnachweis
